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KEINE ABSCHIEBUNGEN NACH SYRIEN
Aktionstage in München am 23. und 24.04.2010
7000 Flüchtlinge sind in Deutschland von Abschiebung in den Folterstaat Syrien bedroht. Dort erwarten sie Haft und Folter. Möglich wird dies nur durch das skandalöse „deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen“. Dagegen müssen wir gemeinsam kämpfen.
Kommt zu den Aktionstagen in München vom 23.-24. April 2010!
Freitag, 23. April 2010
Eine Stunde Lärm | Protestaktion vor dem Innenministerium | Odeonsplatz 3 | 12:00
Menschenrechtssituation in Syrien | Infoveranstaltung | DGB-Haus, Schwanthalerstr.64 | 19:00 | mit Bernd Mesovic, Pro Asyl und Jian Badrahan, Yasa
Samstag, 24. April 2010
Syrien-Abschiebungen stoppen | Kundgebung und Demo |Stachus | 12:00
7000 Flüchtlingen droht die Abschiebung nach Syrien
Anfang 2009 ist ein so genanntes „Rückübernahmeabkommen“ zwischen Deutschland und Syrien in Kraft getreten. Dieses Abkommen hat zum Ziel, Tausende von Flüchtlingen nach Syrien abzuschieben, obwohl ihnen dort Haft und Folter drohen. Viele von ihnen waren vor Diskriminierung und Verfolgung als Staatenlose, als KurdInnen, als Angehörige yezidischen Glaubens, als politische AktivistInnen oder als Frauen geflohen und hatten in Deutschland Schutz gesucht. Selbst das Auswärtige Amt und bundesdeutsche Gerichte bestätigen massive Menschenrechtsverletzungen in Syrien. Mindestens drei Abschiebungen nach Syrien, die nur durch das Abkommen ermöglicht wurden, endeten mit der Inhaftierung der Abgeschobenen in Syrien. Wenn das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen nicht außer Kraft gesetzt wird, wird dieses Schicksal zahlreiche weitere syrische Flüchtlinge treffen. Darunter auch Menschen, die bereits viele Jahre in Deutschland leben.
Gegen dieses skandalöse Abschiebe-Abkommen müssen wir uns wehren! Es dürfen keine weiteren Abschiebungen nach Syrien stattfinden!
Den vollständigen Flyer zum Ausdrucken und Weiterverbreiten findet ihr hier.
Keine Abkommen mit Folterstaaten! Deutsch-syrisches Abschiebeabkommen stoppen!
Rückübernahmeabkommen.
Anfang 2009 ist ein so genanntes „Rückübernahmeabkommen“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der arabischen Republik Syrien in Kraft getreten. Dieses Abkommen hat zum Ziel, Tausende von Flüchtlingen nach Syrien abzuschieben, obwohl ihnen dort Haft und Folter drohen.
Viele der Flüchtlinge waren vor Diskriminierung und Verfolgung als Staatenlose, als Kurden/innen, als Angehörige yezidischen Glaubens, als politische Aktivisten/innen oder als Frauen geflohen und hatten in Deutschland Schutz gesucht.
Selbst das Auswärtige Amt und bundesdeutsche Gerichte bestätigen massive Menschenrechtsverletzungen in Syrien. Mindestens drei Abschiebungen nach Syrien, die durch das neue Abkommen ermöglicht wurden, endeten damit, dass die Abgeschobenen nach ihrer Ankunft in Syrien verhaftet wurden. Wenn das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen nicht außer Kraft gesetzt wird, könnte dieses Schicksal zahlreiche weitere syrische Flüchtlinge treffen. Darunter auch Familien und Menschen, die bereits viele Jahre in Deutschland leben. Gegen dieses skandalöse Abschiebe-Abkommen müssen wir uns wehren! Es dürfen keine weiteren Abschiebungen nach Syrien stattfinden!
GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER
PRESSEMITTEILUNG Göttingen, den 22.03.2010
Maschinengewehrsalven gegen Demonstranten
Syrische Sicherheitskräfte erschießen drei Kurden bei Newroz-Feiern – 50 Verletzte.
Syrische Sicherheitskräfte haben zu Beginn des kurdischen Neujahrsfestes am 21. März in der Stadt ar-Raqqa am mittleren Euphrat östlich von Aleppo drei Kurden erschossen und mindestens 50 verletzt. Dies teilte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag mit. Wie die internationale Menschenrechtsorganisation aus zuverlässiger Quelle erfuhr, sollen auch viele Minderjährige verletzt worden sein. Die Sicherheitskräfte feuerten mit Maschinengewehren auf die Feiernden. Da sich die Leichen der Getöteten noch in der Hand der Behörden befinden, konnten die Namen der Opfer – unter ihnen ein 15jähriges Mädchen - noch nicht ermittelt werden.
Ein syrischer Arzt im staatlichen Krankenhaus in ar-Raqqa, der nicht genannt werden wollte, berichtet einem mit der GfbV befreundeten Menschenrechtler, dass das Krankenhaus bereits in der Nacht vom 20. auf den 21. März vom Staatssicherheitsdienst angewiesen wurde, möglichst viele Krankenbetten freizuhalten. „Dies ist ein Indiz dafür, dass die Übergriffe auf friedliche kurdische Demonstranten längst geplant waren“, kritisierte die GfbV.
Auch aus den Städten Damaskus, Aleppo, Kamischli und Afrin wurden Angriffe gegen feiernde Kurden gemeldet.
„Seit Übernahme der Macht durch den jungen Baschar al-Assad im Jahr 2000 nimmt die Unterdrückung der Kurden in Syrien kontinuierlich zu“, berichtete der GfbV-Bundesvorsitzende Tilman Zülch. Immer wieder werden politisch aktive Kurden festgenommen und inhaftiert oder verschwinden spurlos.
Nach Auffassung der GfbV ist es unter diesen Umständen mehr als verantwortungslos, wenn Deutschland politische Flüchtlinge aus dem totalitär regierten Syrien abschiebt. Unter ihnen sind vor allem Angehörige der kurdischen Minderheit und der yezidischen und christlichen Gemeinschaften, die meist schon viele Jahre in Deutschland leben. „Wer immer wieder Staatsbürger bei Demonstrationen und sogar religiösen Feierlichkeiten niederschießen und Menschen zu Tode foltern lässt, kann kein Partnerland für ein Rückübernahmeabkommen sein. Dieser vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit dem syrischen Innenminister 2008 abgeschlossene Vertrag muss umgehend aufgekündigt werden“, fordert Zülch.
Zum Hintergrund
Die über zwei Millionen syrischen Kurden, die in drei Regionen an der syrisch-türkischen Grenze die Mehrheit der Bevölkerung stellen, werden bis heute diskriminiert. Im Zuge einer massiven Arabisierungspolitik wurde 200.000 von ihnen 1962 die syrische Staatsbürgerschaft genommen.
Seitdem verlangen internationale Menschenrechtsorganisationen, unter ihnen auch die GfbV, ihre Wiedereinbürgerung. Dieser Volksgruppe wird bis heute sprachliche und kulturelle Rechte vorenthalten. Nach verschiedenen Schätzungen soll es zur Zeit mehrere hundert kurdische politische Gefangene in syrischen Gefängnissen geben. Dort sind Misshandlungen und Folter an der Tagesordnung. Eine Liste mit den Namen von 590 politischen Gefangenen in der „Arabischen Republik Syrien“ liegt der Gesellschaft für bedrohte Völker vor.
Tilman Zülch ist für Rückfragen erreichbar unter Tel. 0151 153 09 888.
Gesellschaft für bedrohte Völker
Zum dritten Mal in sieben Wochen
Abschiebung ins Gefängnis
Familie Cindo aus NRW wird nach ihrer Ankunft in Syrien verhaftet. Innerhalb von sieben Wochen endet so zum dritten Mal eine Abschiebung nach Syrien im Gefängnis.
VON CHRISTIAN JAKOB
Zum dritten Mal innerhalb von sieben Wochen: Abschiebung in syrisches Gefängnis. Foto: Rupert Ganzer - Lizenz: CC-BY-ND
BREMEN taz | Donnerstag, 8. Oktober, 5 Uhr morgens. Polizisten kommen in das Asylbewerberheim Rote Mühle in Lübbecke bei Bielefeld. Seit 2001 lebt hier die jesidische Familie Cindo. Die abgelehnten Asylbewerber, Angehörige einer kurdischen Volksgruppe, werden nach Damaskus abgeschoben - und sitzen seitdem in Syrien im Gefängnis.
Laut Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wurden die 55-jährige Witwe Sexa Cindo, ihre 22-jährige Tochter Fatima und drei Söhne im Alter von 19 bis 21 am Flughafen verhaftet. Sie sollen in Deutschland an antisyrischen Demonstrationen teilgenommen haben. Das erfüllt laut GfbV den Tatbestand der "Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland".
Innerhalb von sieben Wochen endet so zum dritten Mal eine Abschiebung von Deutschland nach Syrien im Gefängnis. Zuletzt traf es Khalid Kenjo. Der Kurde wurde am 1. September abgeschoben und verschwand kurz darauf in Syrien nach einer Vorladung beim Geheimdienst. Erst vier Wochen später konnte er im Gefängnis mit einem Anwalt sprechen (taz vom 12. 10.). Auch Kenjo soll "falsche Informationen über Syrien" verbreitet haben. Laut Innenstaatssekretär Peter Altmaier will die Bundesregierung den Vorgang "weiter beobachten".
Oppositionelle und Angehörige der kurdischen bzw. jesidischen Minderheit werden in Syrien verfolgt. Das Auswärtige Amt nennt die Menschenrechtslage unter Präsident al-Assad "unbefriedigend", es gebe "Folter, Misshandlung von Gefangenen und ,Verschwindenlassen'." Laut der GfbV soll "schon für kleine kritische Bemerkungen über das Regime systematische, grausame Folter" angewendet werden. Fünf Menschen starben laut Amnesty International 2008 in syrischen Gefängnissen.
Nach dem Inkraftreten eines Rücknahmeabkommens mit Syrien im Januar begannen deutsche Ausländerbehörden im Sommer, die ersten von etwa 7.000 Geduldeten dorthin abzuschieben. Die GfbV, Pro Asyl und andere Organisationen fordern von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die sofortige Aussetzung des Abkommens. Dessen Sprecher weist die Verantwortung jedoch zurück: "Für Abschiebungen zuständig sind die Länder."
Für die Cindos ist die behördliche Zuständigkeit im Moment einerlei. Die Schwester der zuckerkranken Sexa Cindo habe in Syrien versucht, Näheres über die Lage ihrer Angehörigen herauszufinden, berichtet ein Freund der Familie. Doch ohne Erfolg: "Man kriegt null Informationen."
taz 22.10.2009
Yekitimedia, 13.10.2009
Abschiebung in einer Nacht und Nebelaktion nach Syrien
In einer Nacht und Nebelaktion wurde eine syrische Familie, kurdischer Volkszugehörigkeit, yezidischen Glaubens am 08.10.2009 aus Deutschland abgeschoben.
Die Flüchtlinge hatten seit dem 01.11.2001 erfolglos ein Asylverfahren in Deutschland betrieben. Gegen 5:00 Uhr Morgens kam die Polizei plötzlich in die Wohnung der Familie in dem Flüchtlingsheim: Rote Mülle 15, Stadt Lübbecke
(Landkreis Minden-Lübbecke) und nahm die dort anwesenden Personen mit. Das sind:
1. Frau Şêxa Cindo, geboren 01.01.1953, Hausfrau und ihre vier Kinder:
2. Tochter Fatima Cindo, geboren am 01.03.1987, arbeitete seit etwa 2 Monaten bei der Firma Weste Fleisch in Lübbecke.
3. Sohn Asad Cindo, geboren am 01.02.1988, arbeitete seit über 18 Monaten ebenfalls bei der Firma Weste Fleisch in Lübbecke
4. Sohn Welid Cindo, geboren am 01.01.1989, arbeitete bei Mc Donalds in Lübbecke.
5. Sohn Imad Cindo, geboren am 13.04.1990.
Die 5 erwähnten Personen wurden am gleichen Tag über den Flughafen Frankfurt nach Syrien abgeschoben. Seit dem ist die Familie verschwunden. Es fehlt jede Spur von ihnen. Sie sind in ihrem Wohnort in der Heimat nicht angekommen. Die in Syrien lebenden Verwandten haben sie nicht gesehen.
Frau Cindo selbst kommt aus der syrisch kurdischen Stadt Serekanye (arab. Ras Al Ain). Ihr verstorbener Ehemann stammte aus dem Dorf Gendor, in der Nähe von Amude, wo die Familie bis 1990 lebte. Als Witwe kam Frau Shekha Cindo mit ihren Kindern nach Serekanye zurück und lebte dort bis 2001, von dort aus emigrierte sie nach Deutschland.
Erst vor kurzem wurden die Duldungen der Familienmitglieder bis Januar 2010 verlängert.
Zwei Söhne der Familie: Hassan Cindo (geb.10.07.75) und Hüssan Cindo (geb. 03.02.1979) waren in dieser Nacht nicht im Heim. Sie wurden nicht abgeschoben, leben in Deutschland weiterhin versteckt und haben Angst nach Syrien abgeschoben zu werden und ins Gefängnis zu kommen.
Eine weitere Tochter (Zine, geboren am 01.04.1986, die bereits religiös verheiratet ist und ein Kind hat, war in der Razzianacht bei der Mutter und den Geschwistern. Man hat sie nicht mitgenommen, weil für sie noch keine Papiere vorhanden wären.
Die Verwandten und Freunde der Familie Cindo in Deutschland machen sich große Sorgen um ihre Sicherheit, zumal die 56-Jährige Frau Shekha Cindo (Sexa Cindo) Zuckerkrank und auf Medikamente angewiesen ist. Sie muss in regelmäßigen Abständen eine bestimmte Nahrung aufnehmen.
Die drei in Deutschland verblieben Kinder, haben Angst und wollen nicht, dass diese Angaben veröffentlicht werden. Sie befürchten, dass dies für die Inhaftierten schlimmere Folgen haben konnte. Durch Bekannte und weitere Verwandte der Familie erhielt Yekitimedia.org diese ausführlichen Informationen. Diese Verwandten sind der Meinung, dass deutsche Behörden und Menschenrechtsorganisationen über den Vorfall informiert werden sollten. Die Welt soll in Kenntnis gebracht und um Hilfe gebeten werden.
Wir rufen alle Menschenrechtsorganisationen auf, sich für die Freilassung der Familie Cindo und für einen Abschiebestopp nach Syrien einzusetzen.
Wir fordern deutsche Behörden (das Auswärtige Amt, das Innenministerium) auf, sich bei den syrischen Behörden für die Freilassung dieser Menschen einzusetzen.
Die zuständigen deutschen Behörden, sollen diese Tatsache als Grund nehmen, um Abschiebungen von Flüchtlingen nach Syrien zu stoppen.
Yekitimedia, 13.10.2009
Medienzentrum der Kurdischen Yekiti Partei in Syrien
Der am 01. September 2009 nach Syrien abgeschobene Khalid Kenjo ist verhaftet
Yekitimedia, 22.09.2009
Der syrische Kurde Khalid Kenjo wurde am 01.09.2009 aus Deutschland abgeschoben. Der kurdische Flüchtling hatte erfolglos ein Asylverfahren in Deutschland betrieben. Aus Angst nach Syrien abgeschoben zu werden, war er gezwungen, nach Österreich zu fliehen, um dort Schutz zu suchen. Durch seine Fingerabdrücke wurde bekannt, dass er bereits in der Bundesrepublik Asyl beantragt hatte und deshalb zurück nach Deutschland gebracht.
Auch sein Asylfolgeantrag in der Bundesrepublik wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Die Klage ist weiterhin beim Verwaltungsgericht Arnsberg anhängig.
Trotzdem beschloss die Ausländerbehörde des Landkreises Warendorf Herren Kenjo nach Syrien abzuschieben. Man verhaftete ihn am 20.08.2009 und brachte ihn in Abschiebehaft. Der Antrag seiner Prozessbevollmächtigten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am 31.August 2009 durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg (AZ: 4 L 495/09.A) abgelehnt. Damit hatte der Landkreis Warendorf das grüne Licht für seine Abschiebung, die tatsächlich am 01. September über den Flughafen Frankfurt erfolgte.
In Syrien wurde ihm nach einigen Tagen mitgeteilt, dass er beim Staatssicherheitsdienst, Abteilung Kamishli vorsprechen soll. Am 13.09.2009 fuhr Herr Kenjo nach Kamishli zum Revier des Staatssicherheitsdienstes. Seitdem fehlt jede Spur von ihm. Er kam nicht zu seinen Angehörigen zurück. Auf Nachfrage der Angehörigen beim Sicherheitsdienst, teilte man ihnen mit, der Häftling würde nicht freigelassen, solange er seinen syrischen Personalausweis nicht vorliegen wird. Laut Informationen seiner Familie, hatte Herr Kenjo seinen Personalausweis bei den deutschen Behörden abgegeben. Sie wissen nicht, wo sich der Personalausweis befindet.
Die Verwandten von dem Verhafteten sind sich nicht sicher, ob der Ausweis der tatsächliche Grund für seine Verhaftung ist und ob die Vorlage des Dokumentes ihn in der Tat retten wird. Über den abgeschobenen Herren Kenjo ist bekannt und belegt, dass er an zahlreichen kurdischen Exilpolitischen Aktivitäten in Europa gegen die syrische Politik teilgenommen hatte.
Außerdem hat die von Herren Familie bereits bittere und schmerzhafte Erfahrungen mit den syrischen Behörden. Am 25 März 2004 wurden die Zwillingsbrüder Ahmed und Hussein Kenjo (Geschwister von Khalid) nach ihrer Teilnahme an den friedlichen Demonstrationen und Protesten im März 2004 gegen die Unterdrückung des kurdischen Volkes festgenommen und massiv gefoltert. Der Bruder Ahmed wurde am 25.07.2004 in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand entlassen. Am 03.08.2004erlag er seinen Kopfverletzungen. Zahlreiche kurdische, syrische und internationale Menschenrechtsorganisationen berichteten über den Vorfall. Der andere Bruder Hussein blieb insgesamt 16 Monate im Gefängnis von Daraa.
Die Familienangehörigen, Freunde von Herren Kenjo und wir, die Mitarbeiter von Yekitimedia rufen alle Menschenrechtsorganisationen in der Bundesrepublik und der Welt auf, sich rasch für die Freilassung von Herren Kenjo einzusetzen und ihn vor einem tragischen Ende, ähnlich wie bei seinem Bruder vor 5 Jahren, zu retten.
Wir fordern die deutschen Behörden (das Auswärtige Amt, das Innenministerium), sich bei den syrischen Behörden für seine Freilassung einsetzen.
Die zuständigen deutschen Behörden, sollen diese Tatsache, als Grund nehmen, um Abschiebungen von kurdischen Aktivisten nach Syrien zu stoppen.
Yektitimedien 22.09.2009
The VOICE unterstützt den Kampf des kurdischen Aktivisten Emad Hassan gegen seine Abschiebung nach Syrien.
Bitte nehmt an der Anhörung am Gericht in Meiningen teil
Am 11. Juni findet seine Gerichtsverhandlung vor dem Meininger Verwaltungsgericht statt, es geht wiederholt um den Versuch, ihn nach Syrien abzuschieben.
Emad Hassan ist ein Mitglied der kurdischen Yekiti-Partei, eine oppositionelle kurdische Partei in Syrien und Asylsuchender in Deutschland. Hassan engagierte sich in Syrien für die demokratischen Rechte der Kurden in Syrien, die in Syrien als Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Über 300 000 Kurden besitzen in Syrien überhaupt keine Rechte, weil der syrische Staat ihnen die Staatsbürgerschaft entzogen hat. Nach Angaben des Syrian Human Right Comitees (www.shrc.org), das in Syrien tätig ist, gehören die Kurden zu den größten Gruppen der politischen Gefangenen in syrischen Foltergefängnissen. Hassan selber nahm an den Aktivitäten der Yekiti-Partei in Syrien teil. Auch als er in Deutschland ankam, setzte er seine politische Parteiarbeit fort und nahm an mehreren Demonstrationen der Yekiti-Partei in Berlin teil und an einem Hungerstreik gegen das Abschiebeabkommen zwischen Deutschland und dem Folterstaat Syrien vor dem deutschen Innenministerium. Er knüpfte in Deutschland als politischer Aktivist Beziehungen zu syrischen Oppositionellen und zu Menschenrechtsorganisationen wie The VOICE Refugee Forum und beteiligte sich an ihren Aktionen.
Gerichtsverhandlung am 11. Juni 2009 in Meiningen, Gerichtsadresse: Verwaltungsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen - Thüringen.
Wir fordern das Bleiberecht für Emad Hassan. Wir Protestieren gegen die Abschiebung nach Syrien und gegen die Abschiebung von Emad Hassan
The Voice 07.06.2009
Ich komme aus Syrien und bin kurdischer Abstammung - Emad Hassan in Apolda Thueringen
Emad Hassan Auf dem Angespanne 3
99510 Apolda
An die Flüchtlingsselbstorganisation "THE VOICE Refugee Forum"
Ich komme aus Syrien und bin kurdischer Abstammung. Bekannterweise werden die Kurden in Syrien systematisch von der Regierung unterdrückt und davon waren auch ich und meine Familie besonders betroffen.
Aus diesem Grund bin ich aus Syrien geflohen und habe mich für Deutschland entschieden, da ich von einem sicheren Aufenthalt in diesem Land ausging. Ich bin aus einem Land geflohen, in dem Menschen verhaftet werden, weil sie Demokratie, Freiheit und Gleichheit fordern und ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass besonders die Kurden hiervon betroffen sind.
Am 04.08.2008, bin ich am Flughafen in Frankfurt angekommen. Dort bin ich auch das erste Mal befragt worden. Leider konnte ich in dem Gespräch meine Situation nicht richtig und vollständig schildern. Ich war nicht in der Lage zu sagen, was mir passiert ist und aus welchem Grund ich geflohen bin. Zum einen war dies bedingt durch den Stress, dem ich ausgesetzt war, und zum anderen konnte ich den Dolmetscher sprachlich nicht gut verstehen und somit konnte er auch das, was ich ihm sagte, nicht richtig umsetzen. Dies führte dazu, dass der Mitarbeiter des Bundesamtes meine Aussagen nicht für glaubwürdig hielt. Nach vier Monaten kam dann der Abschiebebescheid. In dem Abschiebebescheid steht unter anderem, dass es kaum möglich ist, gegen diesen Bescheid Wiederspruch einzulegen.
Wie ich schon erwähnte, hielt der Vorsitzende meine Aussagen für komplett gelogen. Außerdam sagt er, dass es nicht stimmt, dass Mitglieder der Partei, der ich auch angehöre, verhaftet werden, nur weil sie dieser Partei angehören. Dieses könne laut dem Mitarbeiter nur dann passieren, wenn man sich in illegaler Art und Weise gegen den Staat auflehnt und sehr stark negativ auffällt.
Ich war schon seit langem in dieser Partei aktiv tätig, die übrigens "Yekiti" heißt. Diese Partei ist in ganz Syrien und auch weltweit bekannt. Sie lehnt sich demokratisch und friedlich gegen das diktatorische Regime in Syrien auf.
Der Vorsitzende der Partei "Yekiti" und auch viele andere Mitglieder wurden in letzter Zeit nach und nach in Haft genommen, was der Mitarbeiter mir nicht glauben wollte. Auch in Deutschland versuche ich politisch aktiv zu sein, indem ich an Demonstrationen teilnehme, die gegen die Syrische Regierung gerichtet sind. Syrien und Deutschland haben ein Abkommen unterschrieben, der beinhaltet, dass c.a. 7000 Syrer, die einen Asylantrag gestellt haben, abgeschoben werden müssen. Auch dagegen habe ich mit meiner Partei vor dem Innenministerium in Berlin demonstriert, indem wir drei Tage gehungert haben. Außerdem nehme ich regelmäßig an Sitzungen und Kongressen der Partei teil.
Die deutsche Regierung müsste genau wissen, wie gefährlich es für mich ist, nach Syrien zurück zu kehren. Ich würde dort sofort verhaftet werden und lange Zeit im Gefängnis verbringen, da meine politischen Aktivitäten (Demonstrationen u.s.w.) fotografiert und im Internet veröffentlicht worden sind.
Wie ich von meiner Familie erzählt bekomme, kommt regelmäßig die syrische Polizei zu meinen Eltern nach Hause und fragt nach mir. Meine Familie sagt, dass ich in Lybien arbeite. Darauf sagt die Polizei immer wieder, dass sie das nicht glauben, weil sie die Bilder von mir im Internet gesehen haben.
Ich hoffe, dass ich ihnen meine Sorgen verständlich schildern konnte und sie mir, als eine bekannte Flüchtlingsselbstorganisation, in dieser schwierigen und sehr gefährlichen Situation weiterhelfen können.
Gerichtsverhandlung am 11. June 2009 in Meiningen,
Gerichtsadresse: Verwaltungsgericht Meiningen Lindenallee 15, 98617 Meiningen - Thüringen.
Mit freundlichen Grüßen
Emad Hassan
Massenabschiebungen nach Syrien
„Wir bitten Sie uns nicht zurück schicken, weil wir ein einfaches Opfer für unsere Henker sein werden.“, sagt Zuheir Darwisch. Der kurdische Syrer floh vor 9 Jahren nach Deutschland. Seine Kinder (6, 4 und 1 Jahre) sind hier geboren, hier hat er deutsch gelernt und Freunde gefunden. Jetzt droht ihm, wie vielen anderen syrischen Flüchtlingen die Abschiebungen. Hintergrund: Deutschland hat ein Rückübernahmeabkommen mit Syrien geschlossen, dass die Abschiebung von geduldeten Flüchtlingen möglich macht. Nach Angaben des Innenministeriums sind damit 7.000 Syrer, unter ihnen viele Frauen und Kinder, von der Abschiebung bedroht. Die Ausländerbehörden sind gerade bei der Identitätsklärung. Ist die abgeschlossen, werden die ersten Abschiebungen starten.
Eines ist dabei sicher: Es wird grausame Szenen geben. Familien werden morgens aus dem Schlaf gerissen und in Abschiebeflieger gesteckt werden. Kinder werden plötzlich nicht mehr in ihre Schulklassen kommen. Tausende Menschen werden Freunde, Freundinnen, Nachbarn und Kollegen verlieren. Jugendliche werden plötzlich in einem Land sein, dessen Sprache sie nicht verstehen – aber das angeblich ihre Heimat sein soll. Es wird Selbstmordversuche geben. Und es wird Tote geben. So war es bei jeder Abschiebewelle in Verfolgungsregimes und so wird es auch mit den Syrern sein.
Quelle: Bayerischer Flüchtlingsrat Mai 2009
Keine Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien
Gegen die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem syrischen Folterregime!
Bis zu 7.000 syrischen Flüchtlingen droht die Abschiebung. Die meisten von ihnen sind KurdInnen. Der Grund: Am 14. Juli 2008 haben der deutsche Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble und der syrische Innenminister Bassam Abdelmajid ein bilaterales Rückübernahmeabkommen unterzeichnet.
Dessen erklärtes Ziel ist es, die Abschiebung der „Ausreisepflichtigen“ möglich zu machen. Diese Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Folterstaat Syrien ist skandalös. Die Unterzeichnerorganisationen fordern deshalb:
Keine Abschiebungen von KurdInnen nach Syrien! Keine Nutzung des Rücknahmeabkommens für diesen Zweck!
Die „Rückführung“ syrischer Flüchtlinge ist unverantwortlich. Syrien ist ein Folterstaat, in dem elementare Menschenrechte nicht zählen und jede politische Opposition brutal unterdrückt wird. Berichte zahlreicher namhafter Menschenrechtsorganisationen zur Lage der Menschenrechte in Syrien sprechen eine deutliche Sprache: Drohungen, Belästigungen, Vorladungen zum Verhör, Berufsverbote, Ausreiseverbote, willkürliche Inhaftierung, unfaire Prozesse, aber auch körperliche Gewalt, sind Mittel der Regierung, Druck auf KritikerInnen auszuüben. Zu den systematisch unterdrückten und verfolgten Gruppen gehören v.a. demokratisch orientierte Oppositionelle, MenschenrechtsaktivistInnen und politisch aktive KurdInnen.
Die Menschenrechtssituation hat sich seit 2006 erneut verschlechtert. Mit Verhaftungswellen reagierte das Regime auf Erklärungen der Opposition, die einen demokratischen und nationalen Wandel forderte. Nicht nur unzählige Verhaftungen waren die Folge, auch Familienangehörige und Verwandte von Inhaftierten wurden von den Sicherheitsdiensten belästigt und eingeschüchtert. Die Liste der Personen mit Ausreiseverbot wurde maßgeblich erweitert. Allenthalben herrscht große Willkür, immer wieder kommt es zu Verhaftungen aus nichtigem Anlass. Wer nach Syrien abgeschoben wird, muss angesichts dieser Sachlage mit Gefängnis und Folter rechnen, unter Umständen auch um sein Leben fürchten. Ohne Kontakt zur Außenwelt werden Menschen nach willkürlicher Verhaftung durch die Geheimdienste lange Zeit ohne Anklageerhebung inhaftiert. Nach Schätzungen sitzen 2.500 bis 3.000 politische Gefangene ohne Verfahren in Haft. Folter durch die Geheimdienste ist an der Tagesordnung.
Wer Folter duldet, foltert mit! Wer Folterstaaten zu Vertragspartnern der erleichterten Abschiebung macht, der wertet ein menschenrechtsverletzendes Regime auf.
Besonders problematisch ist der Artikel 2 des Rücknahmeabkommens, der auch die Rückführung „Staatenloser“ ermöglicht. Hiervon ist insbesondere die kurdische Bevölkerung betroffen, die in Syrien seit Jahrzehnten extremer staatlicher Repression ausgesetzt ist. In Folge einer Sondervolkszählung im Jahre 1962 wurden 150.000 Kurdinnen und Kurden die Staatsbürgerschaft entzogen. Diese Gruppe, welcher staatsbürgerliche und politische Rechte (wie beispielsweise das Wahlrecht, das Recht auf Erwerb von Land und Immobilien oder das Recht auf staatliche Anstellung vorenthalten werden, umfasst nach Schätzungen von Menschenrechtsgruppen heute etwa 300.000 Personen. In Deutschland leben ca. 28.350 syrische Staatsangehörige. Ca. 7000 Personen gelten als ausreisepflichtig. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen sind Angehörige der kurdischen Minderheit. Das Abkommen ermöglicht außerdem auch die Abschiebung anderer ausreisepflichtiger Flüchtlinge, wenn sie nachweislich über Syrien nach Deutschland eingereist sind.
Die kurdische Bevölkerung in Syrien wird seit mehr als einem halben Jahrhundert unterdrückt und diskriminiert. Der Präsidialerlass 49 vom 10. September 2008 stellt den vorläufig letzten Akt der Diskriminierung dar. Dieser Erlass untersagt den BewohnerInnen der syrischen Grenzregionen, Grundbesitz zu kaufen, zu verkaufen oder an gesetzliche Erben zu übertragen. Da es sich hierbei zum größten Teil um kurdische Gebiete handelt, leidet die kurdische Bevölkerung am meisten unter den Folgen. Der Erlass erhöht nicht nur die Arbeitslosigkeit in der Region, die zur Zeit bei ca. 70 % liegt, er sorgt auch für eine Verschlechterung der Situation der kurdischen Bevölkerung in Syrien. Dies könnte zur Folge haben, dass noch mehr Kurdinnen und Kurden versuchen werden, nach Europa zu flüchten. Der Präsidialerlass macht deutlich, was abgeschobene KurdInnen in Syrien zu erwarten hätten, selbst wenn sie Haft und Folter entgehen sollten: Entrechtung, Ausgrenzung, Chancenlosigkeit.
The Voice 2008
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Telefonnummer: 0941 - 595 6778 oder Handy: 0175 - 523 88 09
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